Gesetzlicher Auftrag
Kernstück des am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).
Um den darin enthaltenen Aufgaben nachzukommen, sieht der Gesetzgeber vor, dass Städte und Kommunen flächendeckend im Bereich früher Hilfen verbindliche Strukturen zur Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz aufbauen bzw. weiter entwickeln.
Unterstützt wird der Aufbau eines Netzwerks Frühe Hilfen hier im Landkreis Tuttlingen von dem Projekt „Netzwerke Frühe Hilfen und Kinderschutz“ , die Praxis- und Forschungsbegleitung erfolgt vorrangig durch das Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie.
Ziel des Projektes ist es, Stadt- und Landkreise zu beraten und zu begleiten.
Inhalte einer solchen Qualitätsentwicklung sind vor allem der Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen vor Ort, die Verbesserung der Kooperation und Vernetzung an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen sowie die Optimierung der Angebotsstruktur im Bereich Frühe Hilfen.